Elektroprüfung

Übersicht

Zur Komplettierung unseres Vor-Ort-Services bieten wir ihnen ergänzend verschiedene Elektro-Prüfleistungen.

Unsere Leistungen

  • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 (BGV A3) nach DIN VDE 0701-0702.
  • Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 (BGV A3) nach DIN VDE 0701-0702.
  • Prüfung medizinisch elektrischer Geräte nach DIN VDE 0751.
  • Prüfung von Niederspannungsanlagen gemäß DIN VDE 100-600 und DIN VDE 105-100.
  • Erfassung und eindeutige Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel inkl. Archivierung der Prüfergebnisse.

Ihre Vorteile

  • Einfache und zuverlässige Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen
  • Alle wiederkehrenden Prüfungen aus einer Hand
  • Kostenersparnis durch Kombination mit wiederkehrenden Prüfungen aus anderen Gewerken
  • Betrachtung der Entwicklungshistorie der Prüfergebnisse um erhöhtes Fehlerrisiko vorzeitig zu erkennen.

 

Fragen & Antworten

Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Die DGUV V3 unterscheidet

  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel und
  • elektrische Anlagen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind elektrischen Geräte die sich leicht von einem Ort zum anderen bewegen lassen. Sie verfügen über einen Stecker, sind nicht fest eingebaut und wiegen weniger als 23kg. Beispiele für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV V3 sind Computer, Bohrmaschinen und Kaffeemaschinen.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel zeichnen sich dadurch aus, dass sie über eine mobile Anschlussleitung verfügen, allerdings fest verbaut sind. Beispiele für ortsfeste elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV V3 sind Herde, Durchlauferhitzer und Klimaanlagen.
Elektrische Anlagen bezeichnen nach DGUV V3 den festen Zusammenschluss ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Sie erden in stationäre und nicht stationäre Anlagen unterteilt. Ein Beispiel für eine sationäre elektrische Anlage ist z.B. eine Gebäudeinstallation bestehend aus Steckdosen, Lampen, Sicherungskästen und Leitungen.

Welche Fristen gelten für die Prüfungen?

Die Prüffristen für ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel müssen anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Die DGUV gibt einen für die Prüffrist Richtwert von 6 Monaten vor, der bei einer Fehlerquote < 2% auf ein 1 Jahr in Fertigungsstätten und Werkstätten und auf 2 Jahre in Büroräumen verlängert werden kann.
Elektrische Anlagen sind nach Änderung, Instandsetzung und Inbetriebnahme zu prüfen. Die Wiederholungsprüfung ist alle 4 Jahre, im Fall von Betriebstätten bzw. Räumen und Anlagen besonderer Art jährlich durchzuführen.

Wie erfolgt die Prüfungsdurchführung?

Die Prüfung für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung und die Durchführung der vorgeschriebenen Tests nach DIN VDE 0701-0702.
Für elektrische Anlagen erfolgen die Erstprüfungen nach VDE 0100-610, Wiederholungsprüfungen werden gemäß VDE 0105-100 durchgeführt.